Ausbildungsmöglichkeiten

Grundsätzlich stehen Menschen mit Behinderung die gleichen Ausbildungswege offen wie nichtbehinderten Jugendlichen. Mögliche Einschränkungen werden durch die Form und Art der Behinderung bestimmt. Um die Anforderungen des Wunschberufes mit den eigenen Fähigkeiten abgleichen zu können, ist es wichtig sich vorher darüber zu informieren.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet spezielle Berufsberatung (Reha-Berater/innen) an, welche über individuelle Ausbildungswege und entsprechende Unterstützungsangebote aufklärt.


Unterstützungsmöglichkeiten

Um das Ausbildungsziel in einem anerkannten Ausbildungsberuf trotz bestimmter Einschränkungen zu erreichen, kann der Nachteilsausgleich genutzt werden. Liegt eine beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine amtlich festgestellte Behinderung vor, so besteht der Anspruch darauf. Der Nachteilsausgleich passt zum Beispiel den Umfang, die Dauer, die Prüfungsart oder den Einsatz von Hilfsmittel an die Beeinträchtigung bzw. Behinderung an

Während der Zeit im Betrieb kann die begleitete betriebliche Ausbildung hilfreich sein. Das Angebot richtet sich speziell an junge Menschen mit Behinderung. Entstehen zum Beispiel Probleme im Arbeitsalltag, so unterstützt die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Begleitperson den Betrieb und den Auszubildenden. Hierfür kontaktiert die Begleitperson den Ausbildungsbetrieb bereits vor dem Beginn der Ausbildung und bereitet ihn auf die Ausbildung vor. Zusätzlich kann Förderunterricht in Anspruch genommen werden.

Flyer-begleitete betriebliche Ausbildung

Wird Nachhilfe für die Berufsschule benötigt, so kann die ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Das kostenlose Angebot der ausbildungsbegleitenden Hilfe dient zum Beispiel der Verbesserung des Lernens und der Prüfungsvorbereitung, unterstützt den Sprachunterricht und hilft bei Problemen im sozialen Bereich.

Flyer- ausbildungsbegleitende Hilfen

Das Angebot der Assistierten Ausbildung (AsA) unterstützt während der duale Ausbildung durch Wissensvermittlung in der allgemeinen Bildung oder der Fachtheorie, bei benötigtem Sprachunterricht oder bei Problemen im sozialen Umfeld.

Flyer- Assistierte Ausbildung (AsA)


Alternativen

Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung sattfinden. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel eine duale Ausbildung aufgrund der Art der Behinderung ausgeschlossen werden muss. Hierbei wird das Lernumfeld vom Bildungsträger an die entsprechende Behinderung oder Beeinträchtigung angepasst, zum Beispiel durch barrierefreie Zugänge. Weitere Unterstützung wird durch ausgebildete Lehrkräfte und Förderunterricht gegeben. Diese außerbetriebliche Ausbildung bietet den Auszubildenden eine individuelle Begleitung und Unterstützung während der Ausbildung und bei persönlichen Problemen.

Flyer- außerbetriebliche Einrichtung

Ist aufgrund der Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich, so können bei der zuständigen Kammer besondere Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG/§ 42m HwO für die Erstausbildung beantragt werden. Das Erlernen eines Fachpraktikerberufs eignet sich beispielsweise bei Lernschwierigkeiten. Hierbei wird die Theorie vermindert und die praktischen Ausbildungsinhalte stehen im Fokus. Zudem besteht die Möglichkeit, bestimmte praktische Ausbildungsanteile wegzulassen, die aufgrund von körperlicher Behinderung nicht ausgeführt werden können. Wenn die Behinderung und die Leistung es zulassen, kann jederzeit in eine Regelausbildung gewechselt werden, um den höheren Berufsabschluss zu erlangen.

Ist die Erstausbildung für einen Fachpraktikerberuf in einem normalen Beruf nicht möglich, weil die benötigten Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen fehlen, so kann diese im Berufsbildungswerk absolviert werden. Diese verfügen über behindertengerechte Ausstattungen und ausgebildetes pädagogisches, psychologisches und medizinisches Betreuungspersonal.


Ansprechpartner

bundesagentur fuer arbeit logo black text
Tel.: 0800 4 555500
Web: www.arbeitsagentur.de

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Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Tel.: 0331 373-0
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Web: www.hwk-potsdam.de

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